Semester und Kurse | Sprachunterricht & Erwachsenenbildung

Kursdaten und Kursbeschriebe Frühlingssemester 2020

Start Frühlingssemester: 01. Februar 2020.

 

 

Prüfungen und Arbeiten | Sprachunterricht & Erwachsenenbildung

Prüfungen und Hausarbeiten

Studienleistungen (Prüfungen, Hausarbeiten, Praktika und weitere Leistungsnachweise)
Das Sprachlehrerstudium an der SAL sieht – über die aktive Beteiligung in den Kursen hinaus – eine Reihe von Leistungsnachweisen vor: schriftliche und mündliche Prüfungen, Hausarbeiten und Praxisdemonstrationen. Die Prüfungen sind an einen fixen Zeitpunkt im Studienverlauf gebunden. Sie finden in der Regel einige Wochen nach Ende der Präsenzveranstaltungen statt.
Bei Hausarbeiten, Praxisbeobachtungen u.Ä. wird der Zeitpunkt für die Leistungserbringung von der/dem Studierenden in der Regel frei gewählt. Idealerweise schliesst sich diese an den Besuch des jeweiligen Faches oder Moduls an.

Sprachfächer

  • Grammatik: Schriftliche Prüfung
  • Linguistik: Schriftliche Prüfung
  • Schriftlicher Ausdruck: Schriftliche Prüfung
  • Satzanalyse: Schriftliche Prüfung
  • Textanalyse: Schriftliche Prüfung
  • Mündlicher Ausdruck: Mündliche Prüfung

Erwachsenenbildung: AdA-Module (eidg. Fachausweis Ausbilder/in)

Modul 1

  • Praxisdemonstration einer 45-minütigen Lehr-/Lerneinheit
  • Didaktische Dokumentation zur präsentierten Lehr-/Lerneinheit
  • Portfolio zur Pädagogischen Psychologie

Modul 2

  • Schriftliche Fallanalyse

Modul 3

  • Schriftliche Dokumentation eines Einzelgesprächs
  • Lernjournal

Modul 4

  • Schriftliches Konzept für ein Bildungsangebot

Modul 5

  • Visitation einer 90-minütigen Lehr-/Lerneinheit in Deutsch
  • Didaktische Dokumentation zur präsentierten Lehr-/Lerneinheit

Berufsspezifische Fächer

  • Fachdidaktik: Mündliche Prüfung
  • Phonetik: Hausarbeit
  • Migration und Interkulturalität: Hausarbeit
  • Diplomarbeit

    Praktika
    Unterrichtspraktikum: Lehr-/Lerntagebuch
    Betriebspraktikum: Schriftlicher Bericht

    Fremdsprache
    Bei einem mehrsprachigen Studium sind in der jeweiligen Fremdsprache folgende Leistungsnachweise zu erbringen.

    • Sprachfächer freier Wahl: zwei schriftliche Prüfungen
    • Fachdidaktik: Mündliche Prüfung
    • Visitation einer 90-minütigen Lehr-/Lerneinheit in der jeweiligen Sprache
       

    Diplomierung

    Studierende, die alle im Studienreglement vorgesehenen Fächer besucht und alle vorgeschriebenen Leistungen erbracht haben, können sich für die Diplomierung anmelden. Der Besuch der vorgeschriebenen Kurse ist durch Testate nachzuweisen. In den Lehrveranstaltungen gilt eine Anwesenheitspflicht von min. 80%.

    Der Notendurchschnitt aller benoteten Fächer muss mindestens 4,5 betragen. Der Leistungsnachweis darf höchstens zwei halbe Noten unter 4 aufweisen.
    Benotet werden die Leistungsnachweise folgender Fächer:

    • Grammatik
    • ​​​​​​​Linguistik
    • Schriftlicher Ausdruck
    • Satzanalyse
    • Textanalyse
    • Mündlicher Ausdruck
    • Fachdidaktik
    • Phonetik

    Die übrigen Leistungsnachweise werden mit «erfüllt» oder «nicht erfüllt» bewertet.
    Wer eine Fremdsprache studiert, muss spätestens bis zur Diplomierung ein offizielles C2-Zertifikat erlangen.