Studiengang | Sprachunterricht & Erwachsenenbildung

Studiensprachen

Wer sich an der SAL zur Sprachlehrperson ausbilden lässt, erlangt in der Regel ein Lehrdiplom für DaF/DaZ (= Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache). Man kann auch eine oder mehrere Fremdsprachen studieren und ein entsprechendes Lehrdiplom erlangen. Dies ist aber fakultativ. 
Die fachdidaktische Qualifikation kann für folgende Sprachen erworben werden: Deutsch (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache = DaF/DaZ), Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch. 
Das Mehrsprachigkeitsprinzip ist ein Spezifikum der Sprachunterrichtsausbildung an der SAL, auf das aus mehreren Gründen Wert gelegt wird:

  • Transfer eigener Sprachlernerfahrungen (Reflexion über eigene Lernstrategien beim Fremdsprachenerwerb, multikulturelle Erfahrungen in der Lernbiografie)
  • Rücksicht auf die spezifische Sprachsituation in der Schweiz
  • Verbesserung der Arbeitsmarktchancen

Allerdings ist nicht die ganze Ausbildung für Sprachlehrpersonen mehrsprachig: Nur die Sprachfächer und die Fachdidaktik werden in mehreren Sprachen angeboten. Unterrichtssprache in den übrigen Kursen ist das Standarddeutsche.

Die Ausbildung zur Sprachlehrperson umfasst vier Studienbereiche:

  • Sprachliche Grundausbildung
  • Berufspraktische Grundausbildung
  • Berufspraktische Vertiefung
  • Praktika

Studiendauer

  • Das Studium beginnt idealerweise mit einem Basissemester mit dem Lehrgang zum SVEB-Zertifikat (Kursleiter/in). Der Lehrgang dauert 20 Wochen (1 Tag/Woche).
  • Alle übrigen Fächer können in insgesamt 4 Semestern belegt werden.
  • Wenn man die Lehrbefähigung für mehrere Sprachen erlangen möchte, kann sich das Studium um 2 Semester verlängern.
  • Die Lehrveranstaltungen finden in der berufspraktischen Ausbildung freitags und samstags, in der sprachlichen Grundausbildung montagnachmittags statt.
  • Pro Unterrichtsstunde ist ca. eine Stunde Vor- oder Nachbereitungszeit einzuberechnen.

Praktika

  • Das Unterrichtspraktikum und das Betriebspraktikum sind eigenverantwortlich zu organisieren (die SAL pflegt Praktikumskooperationen mit einigen Institutionen). Es ist erwünscht, mit dem Unterrichtspraktikum spätestens nach dem ersten Semester zu beginnen.
  • Bei einem mehrsprachigen Studium ist für die Diplomierung in allen Studiensprachen Unterrichtserfahrung nachzuweisen.
  • Praktika dürfen auch im Ausland absolviert werden.

 

 

SVEB-Qualifikationen

Studiumsintegrierter Erwerb von Abschlüssen des SVEB

Die SAL bietet erwachsenenbildnerische Qualifikationen auf verschiedenen Stufen an. Diese Qualifikationen können im Rahmen des Studiums Sprachunterricht und Erwachsenenbildung oder auch einzeln erworben werden.

Die meisten Sprachschulen und sämtliche sonstigen Weiterbildungseinrichtungen setzen bei ihren Unterrichtenden voraus, dass diese zumindest über das SVEB-Zertifikat Kursleiter/in (SVEB-Stufe 1) verfügen. Dieses Zertifikat ist die vom Schweizerischen Verband für Weiterbildung (SVEB) eingeführte und anerkannte Einstiegsqualifikation für die Erwachsenenbildung.

Das SVEB-Zertifikat Kursleiter/in ist im SAL-Studiengang Sprachunterricht und Erwachsenenbildung integriert und kann auch bereits vor Studienabschluss erlangt werden. 
Um das SVEB-Zertifikat erlangen zu können, müssen die dazu gehörenden Kurse besucht und die Leistungsnachweise erbracht werden. Zudem müssen während zwei Jahren 200 Lektionen à 45 Minuten unterrichtet worden sein. 

Mit dem Abschluss des Sprachlehrdiploms ist ferner auch der studiumsintegrierte Erwerb des eidg. Fachausweises Ausbilder/in (SVEB-Stufe 2) möglich. 
Der parallele Erwerb des eidg. Fachausweises Ausbilder/in bietet sich insbesondere für Sprachlehrpersonen an, die sich im Bildungsbereich erweiterte Tätigkeitsoptionen eröffnen möchten oder eine verantwortungsvollere Funktion anstreben und die dazu eine allgemeine, über ihre Sprachlehrbefähigung hinausreichende Qualifikation nachweisen müssen. Um den Fachausweis erteilt zu bekommen, ist ein umfangreicheres und längeres Unterrichtspraktikum erforderlich: Im Bereich der Erwachsenenbildung oder der betrieblichen Weiterbildung sind über mindestens 4 Jahre verteilt insgesamt 400 Lektionen à 45 Minuten (oder 300 Lektionen à 60 Minuten) mit Gruppen von mindestens drei Teilnehmenden durchzuführen. 
Die SAL-Lehrgänge zu den SVEB Stufen 1 und 2 sind vom SVEB anerkannt. Die Teilnahme an den SVEB-Lehrgängen ist nicht an die Immatrikulation an einen SAL-Studiengang gebunden. 
Detaillierte Hinweise zu den SVEB-Ausbildungsstufen finden sich auf www.alice.ch.

Finanzielle Bestimmungen

Die Ausbildungskosten belaufen sich bei einem einsprachigen Studium auf ca. CHF 24'000.–, bei einem (fakultativen) mehrsprachigen Studium auf zusätzlich ca. CHF 3'000.– pro Fremdsprache. Die Ausbildungskosten beinhalten die Kurs- und Prüfungsgebühren sowie die Kursunterlagen. Die Kosten für obligatorische und fakultative Begleitlektüren, Fachliteratur u.Ä. sind nicht inbegriffen. 
Die Ausbildungskosten werden pro Semester berechnet und sind vor Semesterbeginn zu entrichten. Die jeweilige Semestergebühr ist von der Zahl der pro Semester belegten Lektionen bzw. Modulen abhängig. Die Gebühren für die Leistungsnachweise werden ebenfalls pro Semester individuell verrechnet oder sind im Modulpreis inbegriffen.
Wer die Module für den eidg. Fachausweis Ausbildner/in absolviert und den Fachausweis beantragt, kann vom Bund Rückerstattungen erhalten.

Zulassungsbedingungen

Zum Studium zugelassen wird, wer über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II (Matura, Berufsmatura, mind. 3-jährige Lehre) verfügt. 
Untere Altersgrenze für den Eintritt ist das vollendete 18. Altersjahr. Eine obere Altersgrenze gibt es nicht.

Studienvoraussetzung ist eine hohe Kompetenz in Deutsch (Muttersprache oder mindestens C1). Um sicherzustellen, dass das Leistungsniveau den SAL-Anforderungen genügt, wird vor Studienbeginn ein Einstufungstest durchgeführt. Dieser Test kann in begründeten Fällen erlassen werden. In der gewählten Fremdsprache erwarten wir das Niveau C1/C2.

Studierende ohne Abschluss auf Sekundarstufe II, aber mit äquivalenter Vorbildung (z.B. mit ausländischen Diplomen, abgebrochenen Ausbildungen), können sich für das Studium bewerben. Die Aufnahme erfolgt in diesem Fall sur dossier.

Studierende ohne Matura können verpflichtet werden, zusätzliche Kurse (z.B. Wissenschaftliches Schreiben) zu besuchen.

Vorgängig erworbene gleichwertige Qualifikationen (z.B. SVEB-Module, fide-Qualifizierungsmodule, Universitätsdiplom in Germanistik, Anglistik, Romanistik u.ä.) können sur dossier angerechnet werden.

 

Start des Studiengangs

Die Module können nur gestartet werden, wenn genügend Anmeldungen eintreffen. Die SAL informiert die Angemeldeten spätestens 3 Wochen vor dem Start über die Durchführung. Allfällig bereits geleistete Studiengebühren werden zurückerstattet.

fide-Zertifikat

Studiumsintegrierter Erwerb des fide-Zertifikats

Studierende, die sich auf den Zweitsprachenunterricht mit Migrantinnen und Migranten spezialisieren möchten, eignen sich spezifische Kompetenzen für den Integrationsbereich an. Diese Kompetenzen können mit dem fide-Zertifikat Sprachkursleiter/in im Integrationsbereich nachgewiesen werden. Die Qualifikation ist vom Staatssekretariat für Migration (SEM) anerkannt. 
Die fide-Qualifizierungsmodule «Migration und Interkulturalität», «Fremd- und Zweitsprachendidaktik» und «Szenariobasierter Unterricht nach den fide-Prinzipien» sind obligatorische Bestandteile des Studiengangs Sprachunterricht und Erwachsenenbildung. Die Module der SAL sind vom SEM anerkannt. Die Teilnahme an einem fide-Qualifizierungsmodul ist nicht an die Immatrikulation an einen SAL-Studiengang gebunden. Detaillierte Informationen über das fide-System finden sich unter www.fide-info.ch.

 

Teilabschlüsse und Zertifikate

Die SAL-Ausbildung zur Sprachlehrperson für Erwachsene umfasst verschiedene Module, die eigenständige Qualifikationen bilden und mit einem Zertifikat abgeschlossen werden können. Das Erlangen von anerkannten Modulzertifikaten ist bereits während des Studiums, also vor der Diplomierung möglich. Studierende, die ihre Ausbildung unterbrechen oder abbrechen, können anerkannte Modulzertifikate beantragen. Studieninteressierte, die keine Diplomausbildung anstreben, können an Lehrgängen mit Zertifikatsabschluss teilnehmen.